Alles bestens
Bei dem von Van Bussel besuchten Fischmehlhersteller P/F Havsbrún war alles bestens. P/F Havsbrún hat seinen Sitz in Fuglafjørður. Das am Ufer eines Fjords gelegene Unternehmen produziert Fischmehl und Fischöl. Auf dem Gelände befindet sich außerdem eine Fischfutterfabrik.
Van Bussel: „Bei der Beurteilung des Handbuchs stieß ich auf eine ausführliche HACCP-Risikobewertung. Das Überwachungsprogramm umfasste eine Vielzahl von Analysen, aus denen hervorging, dass das Unternehmen die Kriterien des GMP+-Zertifizierungssystems voll erfüllt."
Vereinbarungen
Für eine möglichst gute Qualitätssicherung innerhalb des Verarbeitungsprozesses hat die Fischmehlindustrie mit den Fischern Vereinbarungen über die Kühlung des Fisches unmittelbar nach dem Fang (höchstens 7º C) und den Einsatz von Süßwasser als Prozesswasser getroffen. Edwin: „Die Fischkutter tanken das Süßwasser beim Fischverarbeitungsbetrieb. Der Betrieb möchte, dass sie Süßwasser als Prozesswasser verwenden, damit der Salzgehalt des Fisches kontrolliert werden kann, der den Fischern als Berechnungsgrundlage dient."
Bei Ankunft werden an der Ladung sofort einige Qualitätsmessungen durchgeführt. Die Temperaturmessung erfolgt unmittelbar, nachdem der Fisch aus den Schiffsräumen abgesaugt wurde. Danach gelangt der Fisch in einen Cooker und wird erhitzt, ein wichtiger Schritt für den weiteren Verarbeitungsprozess.
Die Preise der Ladung richten sich nach der angelieferten Menge und nach den Ergebnissen der einzelnen Qualitätsparameter. Die Fischer werden bar ausgezahlt.
Festlegung des Fanggebiets
Das System der Rückverfolgbarkeit beginnt bei der detaillierten Festlegung der Fanggebiete. Alle ‘Bewegungen' des Produkts können zurückverfolgt werden, vom Verarbeitungsprozess bis zur Lieferung. „Die Rückverfolgbarkeit ist ein wichtiger Punkt. Auffallend ist übrigens, dass detaillierte Qualitätsbeschreibungen in den Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern in der Praxis nur selten vorkommen", so Van Bussel. „In den Verträgen zwischen europäischen Lieferanten und Abnehmern werden oft nur traditionelle Produktspezifikationen wie Roheiweiß und Rohfett genannt. Dies im Gegensatz zu Asien, wo die Verträge viel detailliertere Qualitätsspezifikationen enthalten." Die Anforderungen an die Spezifikationen für Futtermittel sind ohnehin Teil des GMP+-Zertifizierungssystems. Sie brauchen daher nicht unbedingt in den Einkaufs- und/oder Verkaufsverträgen vermerkt zu werden.
Externer Kontrolleur
Beim Audit war auch ein externer FRI-Inspektor anwesend. Während der Endbesprechung mit der Geschäftsführung teilte der Auditor mit, dass das Unternehmen den Anforderungen des GMP+-Standards B2 erfülle. Jeder Auditor stellt aber auch Verbesserungspunkte fest, auch in diesem Fall. Van Bussel kehrte zufrieden nach Hause zurück. „Das Audit ist hervorragend gelaufen."
