Qualität durch branchenweite Zusammenarbeit
Die Herstellung sicherer Futtermittel tierischen Ursprungs liegt in der Verantwortung der dafür zuständigen Viehhalter, Futtermittellieferanten, Tierärzte sowie der Industrie. In enger Zusammenarbeit haben die Betroffenen Regeln für die Herstellung solcher Futtermittel aufgestellt, das so genannte System der Integralen Kettenwirtschaft (im Folgenden IKB genannt) in der Fleisch- und Eierbranche sowie die so genannte „Keten Kwaliteit Melk“ (Kettenqualität für Milch, im Folgenden KKM genannt) in der Milchwirtschaft. Dieses System garantiert die Qualität von Nahrungsmitteln bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
Die Zielsetzung von IKB und KKM ist, dass alle Glieder der Nahrungskette, die bei der Herstellung von Fleisch, Milch und Eiern miteinbezogen sind, unter kontrollierten Produktionsbedingungen arbeiten. Für die Lieferanten von Tierfutter gibt es die Möglichkeit, sich über die GMP-Regelung für die Tierernährungsbranche an diesem Qualitätssystem zu beteiligen. Viehhalter, die am IKB- oder KKM-System teilnehmen, sind verpflichtet, Tierfutter von Lieferanten mit GMP-Zertifikat abzunehmen.
Außerdem können sich natürlich Futterlieferanten in anderen Ländern als den Niederlanden an der GMP-Regelung für den Tierfuttersektor beteiligen, wenn sie ihren Abnehmern die Qualität ihrer Produkte garantieren wollen.
Die GMP-Regelung erfordert in erster Linie eine korrekte Verwendung von Zusatzstoffen und Tierarzneimitteln. Mischfutter- und Vormischbetriebe müssen selbst Maßnahmen für eine verantwortungsbewusste Verarbeitung solcher Mittel ergreifen. Außerdem bezieht sich die Regelung auf die Einhaltung eines Grenzwertes bei unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen wie Schwermetallen, Pestiziden und Aflatoxinen. Schließlich muss das zertifizierte Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den Salmonellenbefall von Tieren über das Futter zu verhindern.
Die GMP-Regelung gilt für die Herstellung von und den Handel mit Mischfutter, Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen sowie für Transport, Lagerung, Umschlag, Anbau und Verfütterung im Viehhof. Darüber hinaus können Labore, welche die Analyse vornehmen, im Rahmen betriebsinterner Kontrollen zertifiziert werden.
Die GMP-Regelung ist freiwillig, den Betrieben ist es deshalb freigestellt, daran teilzunehmen.
Die GMP-Regelung zeichnet sich durch Folgendes aus:
- Anforderungen an das betriebsinterne Qualitätsmanagementsystem (auf der Grundlage von ISO 9000)
- Anwendung der HACCP-Prinzipien zur Gewährleistung der Sicherheit
- generische Lenkungsbedingungen und -maßnahmen im Herstellungsprozess einschließlich Tracking & Tracing und Rückruf
- Gewährleistung der gesetzlichen (EG) und außergesetzlichen Produktnormen (die mit den Parteien in der Erzeugerkette vereinbart worden sind)
- vorgeschriebene Mindestprüffrequenzen (einschließlich Monitoring).
Zertifizierung
Die Zertifizierung der Unternehmen erfolgt seit dem 1. Juli 2003 über dafür vom Productschap Diervoeder zugelassene Zertifizierungsstellen. Für nähere Informationen siehe:
Ein GMP-Zertifikat erhalten lediglich diejenigen Betriebe, die allen Qualitätsnormen entsprechen. Das Zertifikat gilt drei Jahre, wobei zwischenzeitliche Audits vorgesehen sind.
Jedes zertifizierte Unternehmen wird in ein öffentliches Register des PDV aufgenommen: Zertifizierte Betriebe.


