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28/10/2009

Unternehmen und Zertifizierungsstellen, die den GMP+-Standard B8 „Heimtierfuttermittel, Herstellung und Handel“ anwenden bzw. zertifizieren


Bestimmt für: nach GMP+ B8 zertifizierte Unternehmen und akzeptierte Zertifizierungsstellen

Gemäß einem kürzlich gefassten Beschluss des Zentralen Sachverständigenkollegiums der Futtermittelbranche („Centraal College van Deskundigen Diervoedersector” – CCvDD) dürfen für den GMP+-Standard B8 (Fassung von 2005) nur noch spätestens bis zum 1. Januar 2011 Zertifikate ausgestellt werden. Nach jenem Datum sind nur noch Audits und Zertifizierungen gemäß dem GMP+-Standard B8 (Fassung von 2008) gestattet.

Die derzeitige Fassung von GMP+-Standard B8 ist im Frühjahr von 2008 verabschiedet worden, um die Fassung aus 2005 zu ersetzen. Bei der Verabschiedung hat man es jedoch versäumt, festzulegen, bis wann die Fassung aus 2005 noch angewandt werden darf. Derzeit werden noch beide Fassungen verwendet. Vor kurzem hat das CCvDD beschlossen, den GMP+-Standard B8 (Fassung von 2005) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufzuheben. Nach jenem Datum werden nur noch Audits gemäß dem GMP+-Standard B8 (Fassung von 2008) durchgeführt.

Die beteiligten Unternehmen und Zertifizierungsstellen haben somit genug Zeit, etwaige Anpassungen vorzunehmen.


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