Es handelt sich um eine Anpassung der GMP+-Bedingungen um den GMP+-Status eines Tierfutters zu erwähnen.
In den Bedingungen bisher, brauchte immer der GMP+-Status eines Tierfutters erwähnt zu werden. Der geänderte Text beinhaltet, dass einzig der Status von nicht-GMP+-Tierfutter kennbar gemacht wird und dies ausschließlichn an GMP+-Unternehmen oder an Unternehmen, die am von GMP+ akzeptierten System teilnehmen.
Ausgangspunkt ist dabei, dass ein Teilnehmer GMP+-zertifizierte Futtermittel vertreibt. Der GMP+-zertifizierte Abnehmer muss davon ausgehen können, dass sein GMP+-zertifizierter Lieferant nach GMP+-gesicherte Erzeugnisse liefert. Der Handel mit nicht nach GMP+ gesicherten Erzeugnissen wird als eine Ausnahme betrachtet, die vom regulären Handel abweicht. Die schriftliche Meldung der abweichenden Situation ist mithin erforderlich.
Die Vorschrift zur Erwähnung des GMP+-Status der Erzeugnisses beschränkt sich auf jene Abnehmer, die GMP+-zertifiziert sind oder gemäß einem anderen vom PDV für gleichwertig erklärten QM-System zertifiziert sind. In GMP+-Anhang 10 werden jene gleichwertigen Zertifizierungssysteme aufgeführt. Mit dieser Vorschrift lässt sich vermeiden, dass beim Verkauf in Regionen oder an Abnehmer, in bzw. bei denen die GMP+-Vorschriften nicht bekannt sind oder kein Interesse an GMP+ besteht, in Verträge oder Lieferscheine Negativklauseln aufgenommen werden.
Der vorgeschlagenen Text verschafft Abnehmern Sicherheit zum GMP+-Status der Erzeugnisse und beugt unerwünschten Nebeneffekten vor.
Hier Finden Sie die Link zu der Standard GMP+ B2 und der GMP+ B3 (2007). Vorhergehende Fassungen der Norm Dokumenten finden Sie hier.
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24/07/2009 GMP+-B2 und GMP+-B3(2007) revidiert Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Unternehmen und Zertifizierungsstellen Vor kurzem hat das Zentrale Sachverständigenkollegium der Futtermittelbranche (Centraal College van Deskundigen Diervoedersector – CCvDD) beschlossen, eine Änderung durchzuführen die sich handelt um die Auflage, dass Nicht-GMP+-Erzeugnisse eines GMP+-Unternehmens einem GMP+-Unternehmen schriftlich anzuzeigen sind. Diese Änderung war schon vorher aufgenommen in die Standards GMP+ B1 und GMP+ B3(2006) und ist jetzt auch implementiert worden in die Standards GMP+ B2 und der GMP+ B3(2007). Heute ist eine neue Fassung dieser Standards veröffentlicht worden. » druckbare version |
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