Sämtliche zutreffenden GMP+-Rückstandshöchstwerte wurden durch die besagten gesetzlich festgelegten Grenzwerte ersetzt.
Darüber hinaus wurde die Gelegenheit zur Durchführung einiger weiterer Änderungen ausgenutzt. Nachstehend folgt eine Übersicht über die Änderungen in Anhang 1:
Teil A:
- In Kapitel 3 (die Tabelle mit Grenzwerten) ist Folgendes angepasst worden:
- Grenzwert C46 (Melamin): Grenzwerte für alle Futtermittel, die Soja- oder Sojaerzeugnisse enthalten, und für Ammoniumcarbonat mit Herkunft oder Ursprung aus China, das zur Verwendung in Futtermitteln bestimmt ist, sind hinzugefügt worden.
- Grenzwert C36 (Polychlorbiphenylen: PCB): der Grenzwert ist endgültig gestrichen worden. In der vorigen Fassung von Anhang 1 (vom 10. Oktober 2008) war jener Grenzwert bereits nicht mehr sichtbar.
- In Abschnitt 4 ist ein Hinweis in Bezug auf die Bestimmung von RHG für Fettsäuren hinzugefügt worden.
Teil B:
- In den Abschnitten 1 bis 3 sind an diversen Stellen Anpassungen anlässlich der neuen Rückstandshöchstwerte für Kokzidiostatika und Histomonostatika vorgenommen worden.
- In Abschnitt 4 „Rückstandshöchstwerte für kritische Tierarzneimittel" ist die Tabelle 4.2 aktualisiert worden.
(P.S. Vorhergehende Fassungen der Norm Dokumenten finden Sie hier).
