Befrachtung von Straßentransporten darf über GMP+ B4.1 zertifiziert werden
Im GMP+-System gibt es drei Standards zur Befrachtung mit Futtermitteln, und zwar jeweils einen Standard für den Transport per Küsten- und Binnenschifffahrt, per Seeschifffahrt und per Schiene. Für den Straßentransport galten bisher keine Vorschriften in Bezug auf die Befrachtung. Dennoch besteht danach seit einigen Jahren stets mehr Bedarf aus den Reihen der Befrachter von Straßentransporten. Da jetzt auch bereits Transportunternehmen, die hauptsächlich Befrachtungstätigkeiten durchführen, nach GMP+ B4.1 zertifiziert sind, hat man sich dafür entschieden, GMP+ B4.1 um den Anwendungsbereich „Befrachtung" zu erweitern.
Mit Wirkung vom 15. Juli können sich Befrachtungskontore nach dem angepassten GMP+-Standard B4.1 zertifizieren lassen. Es ist beschlossen worden, dies nunmehr noch nicht zu verpflichten.
Revision von Anhang 14
Außerdem sind in den folgenden Anlagen von Anhang 14 Änderungen vorgenommen worden:
Anlage B
Alle Verweisungen auf Anlage B sind aus GMP+-Anhang 14 entfernt worden. Das Verzeichnis mit Substanzen wurde durch einen Link auf die Datenbank Ladungen Straßentransport auf der PDV-Website ersetzt. Durch die Entwicklung der Datenbank hat sich die Liste mit Erzeugnissen und den dazugehörigen Frachtkategorien erübrigt. Anwender, die weiterhin gerne die Papierliste verwenden möchten, können diese selbst über die Ausdruckfunktion in der Datenbank erstellen. Jene Liste versteht sich jedoch nur als ein Hilfsmittel. Da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, sämtliche Informationen aus der Datenbank Ladungen Straßentransport in einer einzigen integralen Liste auszudrucken (beispielsweise Beschreibung, Markenbezeichnungen, zusätzliche Bedingungen usw.), sind für GMP B4.1 (Straßentransport) die Frachtkategorieeinstufungen aus der digitalen Datenbank maßgeblich.
Die Anwender werden weiterhin über das PDV-Rundschreiben über Änderungen in der Datenbank auf dem Laufenden gehalten.
Anlage C
Das Verfahren zur (Neu-) Einordnung von Material in Frachtkategorien ist angepasst worden, sodass es besser zum derzeitigen Arbeitsverfahren passt, bei dem die Beschlussfassung über die (Neu-) Einordnung im ICRT (International Committee of Road Transport) erfolgt.
Das dazugehörige Antragsformular ist aktualisiert worden. Mit dem erneuerten Formular soll bewirkt werden, dass der Antragsteller bessere Angaben zum Material erteilen kann, sodass es dem ICRT anhand jener Angaben ermöglicht wird, eine gediegene Risikoanalyse durchzuführen.
Anlage D
Die Befugnis zur Durchführung der Probenahme auf Rückstände und die Ausstellung eines Probenahmeberichts ist auf nach EN 45011 akkreditierte Zertifizierungs- bzw. Inspektionsstellen erweitert worden, bei denen die Überprüfung von Frachträumen zu den akkreditierten Tätigkeiten gehört.
Anlage E
Zur Freigabe eines Frachtraums nach dem Transport einer verbotenen Ladung gemäß Möglichkeit 1 kann sich der Unternehmer an eine der nachstehenden Stellen wenden:
- eine Inspektionsstelle, welche nach ISO 17020 akkreditiert ist und sich auf Viehfutter, Getreide oder flüssige landwirtschaftliche Schüttgüter (Agribulk) verlegt hat
- eine Zertifizierungs- bzw. Inspektionsstelle, welche nach EN 45011 akkreditiert ist (wobei die Inspektion von Frachträumen zum akkreditierten Geltungsbereich zählt)
- eine Inspektionsstelle, welche nach einem anerkannten Zertifizierungssystem wie ISO 9001:2008 oder gleichwertig operiert (wobei eine unabhängige Inspektion, Verifizierung, Probenahme und das Testen von Agrarerzeugnissen zum akkreditierten Geltungsbereich gehören) und wobei nachweislich den Anforderungen aus ISO 17020 oder EN 45011 genügt wird.
(P.S. Vorhergehende Fassungen der Norm Dokumenten finden Sie hier).
