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15/07/2009

GMP+-Anhang 10 „Mindestanforderungen an die Beschaffung“ revidiert


Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Hersteller und Händler sowie Zertifizierungsstellen

Vor kurzem hat das Zentrale Sachverständigenkollegium der Futtermittelbranche (Centraal College van Deskundigen Diervoedersector – CCvDD) beschlossen, einige Änderungen in GMP+-Anhang 10 „Mindestanforderungen an die Beschaffung“ vorzunehmen. Heute ist eine neue Fassung veröffentlicht worden, in welcher sämtliche Änderungen verarbeitet worden sind.

Es handelt sich um folgende Anpassungen in Anhang 10:

  • Die Gültigkeit des so genannten Getreideprotokolls (in Anlage 4 enthalten) ist um 1 Jahr verlängert worden. Das Protokoll darf nun noch bis zum 1. Juli 2010 angewendet werden. Dazu ist vor kurzem ein Rundschreiben veröffentlicht worden, das Sie hier antreffen.
  • Auf seiner letzten Sitzung hat das CCvDD außerdem beschlossen, eine Änderung im so genannten Palmölprotokoll (in Anlage 6 enthalten) vorzunehmen. Die darin erwähnten Mindestanalysehäufigkeiten bei der Beschaffung von Palmölerzeugnissen sind angepasst worden.
  • Darüber hinaus wurde die Gelegenheit zur Durchführung einiger redaktioneller Änderungen ausgenutzt.

(P.S. Vorhergehende Fassungen der Norm Dokumenten finden Sie hier).


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