Es handelt sich um folgende Anpassungen in Anhang 10:
- Die Gültigkeit des so genannten Getreideprotokolls (in Anlage 4 enthalten) ist um 1 Jahr verlängert worden. Das Protokoll darf nun noch bis zum 1. Juli 2010 angewendet werden. Dazu ist vor kurzem ein Rundschreiben veröffentlicht worden, das Sie hier antreffen.
- Auf seiner letzten Sitzung hat das CCvDD außerdem beschlossen, eine Änderung im so genannten Palmölprotokoll (in Anlage 6 enthalten) vorzunehmen. Die darin erwähnten Mindestanalysehäufigkeiten bei der Beschaffung von Palmölerzeugnissen sind angepasst worden.
- Darüber hinaus wurde die Gelegenheit zur Durchführung einiger redaktioneller Änderungen ausgenutzt.
(P.S. Vorhergehende Fassungen der Norm Dokumenten finden Sie hier).
