Für Schiffsführer, die sich nach GMP+ B4.3 zertifizieren lassen, reicht die Anwendung von Teil 2 (Handbuch) aus.
Teil 1 enthält die ausarbeiteten gesetzlichen Vorschriften und wird als Hintergrundinformation im Abschnitt „Gesetzgebung" der PDV-Website zur Verfügung gestellt.
Änderungen im Vergleich zur Fassung aus dem Jahr 2005
Außer der allgemeinen Aktualisierung und einigen Ergänzungen sind im revidierten GMP+-Standard B4.3 folgende wichtige Änderungen vorgenommen worden:
- Der persönlichen Hygiene an Bord wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
- Die Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung sind näher ausgearbeitet worden.
- Die Lenkung von Frachtrückständen und Abfallstoffen wird ausdrücklich als Grundbedingung genannt.
- Der Temperatursteuerung und Lüftung wird mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
- Der Standard darf auch für den Transport per Küstenschiff verwendet werden.
- Binnenschiffer können die Datenbank Ladungen Straßentransport (siehe unten) verwenden.
Neues Verfahren für Vorladungen
Das GMP+-Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 umfasst augenblicklich zwei Verzeichnisse mit Frachtkategorien: eines, das zu GMP+ B4.3 (Hygienekodex für die Binnenschifffahrt) gehört, und das andere, das im GMP+-Standard B4.1 (Straßentransport von Futtermitteln) enthalten ist. Aus jenen Verzeichnissen lässt sich ablesen, ob ein bestimmtes Material im Falle des anschließenden Transports von Futtermitteln als vorherige Ladung gestattet ist und, wenn ja, welche Reinigung nach dem Transport des jeweiligen Materials vorzunehmen ist.
Jene beiden Verzeichnisse entsprechen einander hinsichtlich der erforderlichen Mindestreinigungsverfahren nicht immer. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, hat das CCvDD beschlossen, diese beiden Verzeichnisse später in einer Liste bzw. Datenbank zu kombinieren. Ehe dieser Beschluss endgültig verabschiedet werden kann, ist es erforderlich, die Meinung diverser Binnenschifffahrtsexperten einzuholen.
Um Einschränkungen infolge der Liste mit Materialien für die Binnenschifffahrt in der Zwischenzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken, ist folgendes Verfahren eingeführt worden:
- Der Schiffsführer zieht zunächst GMP+ B4.3 Anlage 1 zu Rate. Sofern das Material in eine der vier Frachtkategorien für die Schifffahrt (LS-Kategorien) eingeordnet ist, so ist jene Einordnung maßgeblich.
- Sofern eine Substanz nicht in eine der Frachtkategorien in jener Anlage eingeordnet ist, zieht der Schiffsführer die Datenbank Ladungen Straßentransport des GMP+-Zertifizierungssystems für die Futtermittelwirtschaft von 2006 zu Rate. Wenn sich herausstellt, dass das Erzeugnis für den Straßentransport verboten beziehungsweise auch nicht für den Straßentransport eingeordnet worden ist, so ist es für die Binnenschifffahrt unzulässig. Sofern das Material in eine Kategorie mit einem verpflichteten Mindestreinigungsverfahren (A, B, C oder D) eingestuft ist, darf jenes Material geladen werden, sofern anschließend das vorgeschriebene Reinigungsverfahren angewendet wird.
Zur Verdeutlichung ist das neue Verfahren in einem Beispiel ausgearbeitet worden.
Verifizierung
Die Verifizierung gemäß dem revidierten GMP+-Standard B4.3 kann ab heute erfolgen. Mit Wirkung vom 1.1.2010 ist dies jedoch verpflichtet, da ab jenem Zeitpunkt keine Zertifizierung auf der Grundlage des derzeitigen GMP+-Standards B4.3 mehr möglich ist. Die derzeitigen Zertifikate bleiben bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit gültig.
Die Verifizierung erfolgt auf der Grundlage einer zuvor festgelegten Checkliste. Wenn das Schiff den Vorschriften des GMP+-Standards B4.3 genügt, wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ausgestellt. Zum 31.12.2011 wird der derzeitige GMP+-Standard B4.3 - Hygienekodex für die Binnenschifffahrt (2005) - endgültig aufgehoben.
