In den GMP+-Beschaffungsanforderungen sind im sogenannten Getreideprotokoll Anforderungen an die Beschaffung von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten (unbearbeitet) von nicht zertifizierten Unternehmen aus diversen Ländern festgelegt (GMP+-Anhang 10; Anlage 4).
Nach den Anforderungen aus jenem Protokoll darf das Protokoll für die Beschaffung der besagten Erzeugnisse aus einer bestimmten Gruppe Ländern (den sogenannten B-Ländern) noch bis zum 1. Juni 2009 verwendet werden.
Jene Frist ist um ein Jahr verlängert worden. Demzufolge darf das Protokoll noch bis Ende Juni 2010 für die Beschaffung der besagten Erzeugnisse von nicht zertifizierten Unternehmen aus den betreffenden Ländern angewandt werden.
Die nächste Zeit wird dafür genutzt werden, die Beschaffungsanforderungen aus GMP+ in diesem Bereich mit denen aus dem GMP-Ovocom-, QS- und AIC-System zu harmonisieren. Die Träger der letztgenannten Systeme haben im Prinzip positiv auf einen Aufruf des PDV reagiert, im Bereich der Beschaffung von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten zu gleich lautenden Anforderungen zu gelangen, die sich auf dem Getreideprotokoll stützen. Dies war eine Bedingung des CCvDD für den Beschluss, die Gültigkeitsfrist des Getreideprotokolls um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Man hielt diese Verlängerung für vertretbar, da somit Zeit zur Verwirklichung der gewünschten Harmonisierung geschaffen wird.
Der revidierte Anhang wird bald möglichst publiziert.
