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02/07/2009

Getreideprotokoll darf noch bis zum 30. Juni 2010 angewandt werden


Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen und Zertifizierungsstellen

Kürzlich hat das Zentrale Sachverständigenkollegium der Futtermittelbranche (Centraal College van Deskundigen Diervoedersector – CCvDD) beschlossen, dass im Falle des Erwerbs von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten von nicht zertifizierten Lieferanten, welche aus einer Reihe von Ländern stammen (den sogenannten B-Ländern), das sogenannte Getreideprotokoll noch bis zum 30. Juni 2010 angewandt werden darf. Die ursprüngliche Gültigkeitsfrist ist demnach um 1 Jahr verlängert worden. Die Zeit bis zum 30. Juni 2010 wird dafür genutzt werden, die Beschaffungsanforderungen von 4 Systemen (GMP-Ovocom, QS, AIC und GMP+) in Bezug auf die betreffenden Erzeugnisse aufeinander abzustimmen.

In den GMP+-Beschaffungsanforderungen sind im sogenannten Getreideprotokoll Anforderungen an die Beschaffung von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten (unbearbeitet) von nicht zertifizierten Unternehmen aus diversen Ländern festgelegt (GMP+-Anhang 10; Anlage 4).  

Nach den Anforderungen aus jenem Protokoll darf das Protokoll für die Beschaffung der besagten Erzeugnisse aus einer bestimmten Gruppe Ländern (den sogenannten B-Ländern) noch bis zum 1. Juni 2009 verwendet werden.

Jene Frist ist um ein Jahr verlängert worden. Demzufolge darf das Protokoll noch bis Ende Juni 2010 für die Beschaffung der besagten Erzeugnisse von nicht zertifizierten Unternehmen aus den betreffenden Ländern angewandt werden.

Die nächste Zeit wird dafür genutzt werden, die Beschaffungsanforderungen aus GMP+ in diesem Bereich mit denen aus dem GMP-Ovocom-, QS- und AIC-System zu harmonisieren. Die Träger der letztgenannten Systeme haben im Prinzip positiv auf einen Aufruf des PDV reagiert, im Bereich der Beschaffung von Getreide, Saat und Hülsenfrüchten zu gleich lautenden Anforderungen zu gelangen, die sich auf dem Getreideprotokoll stützen. Dies war eine Bedingung des CCvDD für den Beschluss, die Gültigkeitsfrist des Getreideprotokolls um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Man hielt diese Verlängerung für vertretbar, da somit Zeit zur Verwirklichung der gewünschten Harmonisierung geschaffen wird.

Der revidierte Anhang wird bald möglichst publiziert.


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