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02/07/2009

GMP+-Bürgschaftsregelung für Zwischenhändler (GMP+-Anhang 11) wird zum 1. Juli 2009 gestrichen


Bestimmt für: Zwischenhändler, Hersteller von Mischfuttermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen sowie Zertifizierungsstellen

Am 1. Januar 2006 ist die Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 183/2005 (FmhVO) in Kraft getreten. Zwischenhändler, die Viehhaltern Futtermittel zur Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere liefern und die gemäß der GMP+-Bürgschaftsregelung (GMP+-Anhang 11) zertifiziert sind, haben seit jenem Datum auch jener Verordnung zu genügen. Die GMP+-Bürgschaftsregelung genügt nicht mehr den Anforderungen aus der Futtermittelhygieneverordnung. Jene Regelung wird deshalb zum 1. Juli 2009 aufgehoben. Stattdessen ist der GMP+-Standard B3.2 erstellt worden, mit dem die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.

Die GMP+-Bürgschaftsregelung genügt nicht mehr den neuen Anforderungen aus der besagten Verordnung. Nach den Vorschriften der Verordnung ist jeder Zwischenhändler selbst für die Sicherheit der gelieferten Futtermittel verantwortlich und muss er dies auch über die Anwendung eigener HACCP-Verfahren nachweisen können. Deshalb wurde bereits im Juni 2008 beschlossen, die GMP+-Bürgschaftsregelung mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zu streichen. Stattdessen ist der GMP+-Standard B3.2 erstellt worden, der die neuen gesetzlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt.

Das Obige heißt, dass zum 1. Juli 2009 die Registrierung von Zwischenhändlern mit Bürgschaft in der PDV-Datenbank zertifizierter Unternehmen gestrichen wird. Zwischenhändler, die inzwischen über ein eigenes GMP+-Zertifikat verfügen, sind individuell in die PDV-Datenbank zertifizierter Unternehmen aufgenommen worden bzw. dies erfolgt in Kürze. Die Datenbank lässt sich über diesen Link einsehen.

Schlussbemerkung
Den GMP+-Standard B3.2 und den dazugehörigen Fragen- und Antwortkatalog zum Zwischenhandel können Sie der PDV-Website entnehmen.


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