Artikel 87 des niederländischen Gesetzes über Wirtschaftsverbände (Wet op de bedrijfsorganisatie) beinhaltet einen Vertraulichkeitsschutz betriebsinterner Angelegenheiten. Infolgedessen können keine näheren Angaben zum Vorstehenden gemacht werden, außer der Tatsache, dass nicht allen Anforderungen genügt worden ist, die Zertifizierungsstellen zu erfüllen haben.
Während einer Aussetzung muss die gesperrte Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass ihre Aufgaben zeitweilig von einer anderen Zertifizierungsstelle übernommen werden. In der Praxis heißt dies, dass:
- die Audits bei den GMP+-zertifizierten Unternehmen, die mit der besagten Zertifizierungsstelle einen Vertrag abgeschlossen haben, während des Sperrzeitraums von einer anderen zugelassenen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden
- die Abwicklung der Audits, die vor dem 1. April 2009 durchgeführt worden sind, (das soll heißen, die Beschlussfassung zur Zertifizierung und die Ausstellung des GMP+-Zertifikats) während des Sperrzeitraums von einer anderen zugelassenen Zertifizierungsstelle vorgenommen wird.
- Während des Sperrzeitraums kann die gesperrte Zertifizierungsstelle mit Unternehmen keine neuen Verträge zur Zertifizierung im Rahmen des GMP+-Zertifizierungssystems für die Futtermittelwirtschaft von 2006 abschließen.
Der PDV beaufsichtigt die Befolgung der Sanktionsmaßnahmen seitens der Zertifizierungsstelle. Sobald der Grund für die Aussetzung der Zulassung beseitigt ist, darf die Zertifizierungsstelle ihre Tätigkeiten im Rahmen des GMP+-Zertifizierungssystems für die Futtermittelwirtschaft von 2006 wieder aufnehmen.
