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31/03/2009

Revision des GMP+-Zertifizierungssystems für die Futtermittelwirtschaft von 2006 in Bezug auf die Zertifizierungsanforderungen


Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Unternehmen und Zertifizierungsstellen

Mit Wirkung vom 01.03.2009 und 01.04.2009 sind in den C-Dokumenten des GMP+-Systems Änderungen vorgenommen worden. Die Änderungen lassen sich in den jeweiligen GMP+-C-Dokumenten zurückfinden.

Der Productschap Diervoeder (PDV) hat die C-Dokumente in dem Sinne geändert, dass es Unternehmen möglich ist, (schrittweise) von einer Produktspezifikation auf eine Prozessspezifikation umzusteigen. Für viele Unternehmen wird sich übrigens wenig ändern. Meist wird eine Zertifizierungsstelle beim nächsten Wiederholungsaudit prüfen, ob das Unternehmen dem neuen C-Dokument (GMP+ C6) genügt.

GMP+ C3
Der Anwendungsbereich des GMP+-Dokuments C3 lautet Produktzertifizierung. Eine neue Fassung jenes Dokuments ist bereits am 01.03.2009 veröffentlicht worden. Bei der Anwendung von GMP+ C3 durch die Zertifizierungsstelle gehört (sofern erforderlich) zum Prüfungsverfahren die Entnahme von Proben seitens der Zertifizierungsstelle. Dieses GMP+-Dokument C3 wird zum 01.07.2012 abschafft. Alle Zertifikate müssen ab dem 01.07.2012 gemäß den Anforderungen des GMP+-Dokuments C6 ausgestellt werden.

GMP+ C6
Mit Wirkung vom 01.04.2009 ist ein neues Dokument veröffentlicht worden, und zwar GMP+ C6.
Der Anwendungsbereich des GMP+-Dokuments C6 lautet Prozesszertifizierung. Bei der Anwendung von GMP+ C6 durch die Zertifizierungsstelle gehört (sofern erforderlich) zum Prüfungsverfahren die optionale Entnahme von Proben seitens der Zertifizierungsstelle. Es erfolgt jedoch schon unter anderem eine Verifizierung der Konformität des Prozesses und eine Beurteilung markierter Erzeugnisse. Ein Unternehmen erhält nach einem Audit gemäß GMP+ C6, sofern jenes positiv verlaufen ist, von der Zertifizierungsstelle ein neues Zertifikat (Prozesszertifikat).

Augenblicklich handelt es sich bei allen GMP+-Zertifikaten, die von den Zertifizierungsstellen ausgestellt werden, noch um Produktzertifikate. Auf einem Zertifikat, das gemäß GMP+ C6 ausgestellt wird, wird deutlich die Bezeichnung „Prozesszertifikat" vermerkt.

Je nach dem Typ des Zertifikats (Produkt- oder Prozesszertifikat) wird die Zertifizierungsstelle eine Prüfung nach GMP+ C3 oder GMP+ C6 vornehmen.

Mit Hilfe der GMP+-Dokumente C3 und C6 ist es im Rahmen des GMP+-Zertifizierungssystems für die Futtermittelwirtschaft von 2006 möglich, allmählich von der Produktzertifizierung auf die Prozesszertifizierung umzusteigen. Unternehmen haben wie gesagt drei Jahre Zeit, auf eine Prozesszertifizierung gemäß GMP+ C6 umzusteigen.

Die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen nach EN 45011 bleibt für GMP+ C3 und GMP+ C3 aufrechterhalten.

Für alle weiteren vorgenommenen Änderungen verweisen wir Sie auf die besagten GMP+-C-Dokumente (Link zu C1, C2, C3 und C6). Die Änderungen sind grau markiert.


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