Anstelle des Bürgschaftssystems ist in das GMP+-Zertifizierungssystem ein neuer Standard aufgenommen worden: Der GMP+-Standard B3.2 „Zwischenhandel mit Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere, Direktlieferung an Viehhalter". Jener Standard enthält Bedingungen und Anforderungen, die der Zwischenhändler selbst anwenden kann, um so seine Handelstätigkeiten zu sichern, wodurch dem Viehhalter unbedenkliche Futtermittel geliefert werden können. Der Standard ist in intensiver Zusammenarbeit mit direkt Betroffenen zustande gekommen.
Wie bereits dargelegt, ersetzt der neue Standard die derzeitige Bürgschaftsregelung. Das heißt, dass er von Zwischenhändlern angewendet werden kann, die:
- ausschließlich Mischfuttermittel und (Allein-) Futtermittel direkt an den Viehhalter liefern
- an jenen Futtermitteln keine weiteren Bearbeitungen vornehmen
- ausschließlich verpackte Futtermittel lagern und transportieren.
Zwischenhändler, die auch andere Tätigkeiten durchführen (z.B. absacken, eigene Lagerung von Massengut, eigener Schüttguttransport), können den neuen GMP+-Standard B3.2 nicht anwenden, sondern haben einen anderen GMP+-Standard zu verwenden.
Der Standard setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil enthält alle Kriterien und Anforderungen. Der zweite Teil enthält Formulare und Arbeitsvorlagen, die dafür verwendet werden können, auf einfache Art und Weise die Anforderungen richtig umzusetzen.
GMP+-Zertifizierung
Das Erfordernis, über ein GMP+-Zertifikat verfügen zu müssen, hängt von Ihren Abnehmern ab. Abnehmer, die an einem Zertifizierungssystem wie etwa IKB teilnehmen, dürfen nämlich ausschließlich GMP+-zertifizierte Futtermittel beziehen. Ein Zertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt, nachdem jene über eine Untersuchung festgestellt hat, dass der Zwischenhändler sämtlichen Anforderungen genügt. Der PDV-Website können Sie eine Liste mit Zertifizierungsstellen entnehmen, die zur Ausstellung eines GMP+-Zertifikats für GMP+ B3.2 berechtigt sind.
Die Zwischenhändler mit Bürgschaft sind zurzeit in der Datenbank zertifizierter Unternehmen enthalten. Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 erlischt jene Registrierung. Zwischenhändler, die über ein GMP+-Zertifikat verfügen, werden (dann) getrennt in die Datenbank zertifizierter Unternehmen aufgenommen. Die Datenbank lässt sich über diesen Link einsehen.
