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18/03/2009

GMP+-Anhang 10 revidiert


Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen und Zertifizierungsstellen

Vor kurzem hat das Centraal College van Deskundigen Diervoedersector (CCvDD) eine Reihe Vorschläge zur Revision von GMP+-Anhang 10 „Mindestanforderungen an die Beschaffung“ genehmigt.

Das CCvDD hat beschlossen, den GMP+-Anhang 10, in dem nähere Anforderungen an die Beschaffung enthalten sind, zu ändern. Es handelt sich konkret um folgende Änderungen:

  • Ovocom hat im Vorjahr ihr GMP-System drastisch umgearbeitet. Es wurden unter anderem sämtliche Dokumente neu kodiert. Im Anhang sind jetzt die korrekten Kodierungen enthalten.
  • Vor kurzem ist die Austauschbarkeit mit AIC offiziell festgelegt worden. Die zutreffenden Standards und Zertifikate sind in die Übersicht aufgenommen worden. Einige Sonderanforderungen sind in Anlage 8 von GMP+-Anhang 10 enthalten.
  • Die Anforderungen, die gelten, sofern ein GMP+-Teilnehmer ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor in Anspruch nimmt, sind angepasst worden. Die wichtigste Anforderung lautet, dass festzustellen ist, ob das Labor nach ISO 17025 für die Analyse in der Futtermittelmatrix akkreditiert ist.
  • Im Jahr 2008 wurden die Anforderungen, die im Falle der Anwendung des sogenannten Getreideprotokolls (Anlage 4 aus GMP+-Anhang 10) gelten, evaluiert. Die Ergebnisse jener Auswertung sind in Anhang 10 verarbeitet worden. Außerdem wurde die Beschaffung von Interventionsgetreide in das Getreideprotokoll integriert. Anlage 5 wird somit gestrichen.
  • Das sogenannte Palmölprotokoll, das bisher für die Beschaffung von rohem, unbearbeitetem Palmöl (CPO) galt, darf auch für die Beschaffung von bearbeitetem Palm(kern)fett und -öl (beispielsweise raffiniertes oder fraktioniertes Fett/Öl) verwendet werden. Dies gilt nicht für die Beschaffung von Resterzeugnissen wie etwa Palmölfettsäure oder -destillat.
  • Die Anforderungen, die gelten, wenn ein GMP+-Unternehmen seine Futtermittel an einem nicht zertifizierten Lagerstandort lagert, sind aus den GMP+-Standards in die neue Fassung von GMP+-Anhang 10 verlegt worden. In Kürze werden sie aus den betreffenden Standards gestrichen.

Der revidierte Anhang tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sofern neue Entwicklungen dies erforderlich machen sollten, wird der Anhang erneut angepasst.

 


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