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18/03/2009

Datenbank Ladungen Straßentransport und GMP-Anhang 14


Bestimmt für: Futtermittel- und Transportunternehmen sowie Zertifizierungsstellen

Anlage 14 (Mindestanforderungen an den Straßentransport) ist im Bereich der Frachtkategorieeinstufung geändert worden. Die fraglichen Änderungen wurden ebenfalls in die „Datenbank Ladungen Straßentransport“ aufgenommen.

Das internationales Komitee für den Straßentransport - ICRT - (PDV, Ovocom, QS und Qualimat) hat neues Material eingestuft. Jene (Neu-) Einordnungen wurden inzwischen in der „Datenbank Ladungen Straßentransport"  und in GMP-Anhang 14 verarbeitet, die heute zusammen mit diesem Rundschreiben auf der PDV-Website veröffentlicht werden.

Folgende Substanzen sind neu eingeordnet worden:

  • Geschmacksverstärkende Fleischextrakte/Innereien (bestimmt für Heimtierfuttermittel) wird in LR1 (nr. 10058) eingeordnet
  • Kartoffelchips, getrocknet und gemahlen, wird in LR4A (nr. 40316) eingeordnet
  • Chrom Korund wird in LR3B (nr. 30263) eingeordnet
  • Apfeltrester, getrocknet wird in LR4A (nr. 40317) eingeordnet
  • Calcium-halbhydrat (Handelsnahme: Raddichem 27/CAS nr. 10034-76-1) wird in LR4A (nr. 40318) eingeordnet
  • Ferronickel wird in LR3B (nr. 30264) eingeordnet
  • Aluminium Fluorid (max. 10% Aluminium Oxide - Al2O3) wird in LR3C (nr. 30262) eingeordnet
  • Verbrennungsschlacke/Hochofenschlacke wird in LR1 (nr. 10059) eingeordnet
  • Pflanzenöl, wiederverwendet wird in LR3C (nr. 30265) eingeordnet
  • Unbrauchbare Fasern und durch mechanische Trennung entstandener Faser-, Füllstoff- und Beschichtungsschlamm (stammend aus der Herstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe, EURAL-Code 03 03 10) werden in LR3B (nr. 30266) eingeordnet
  • Wirtschaftsdünger (Gärruckstand) wird in LR1 (nr. 10060) eingeordnet
  • Terephtalsäure (Handelsnahme: TA-33, CAS nr. 100-21-0) wird in LR3C (nr. 30267) eingeordnet

Die obigen Änderungen in Bezug auf die „Datenbank Ladungen Straßentransport" und GMP-Anhang 14 sind ab sofort anwendbar und verbindlich.

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2007 ist eine Austauschbarkeit zwischen den Organisationen Qualimat, OVOCOM und PDV zustande gekommen. Es gilt noch immer eine Liste mit Unterschieden  bei der Einordnung von Substanzen, die der Transporteur regelmäßig zu Rate zu ziehen hat, diese ist einsehbar unter: http://www.qualimat.org/ , http://www.ovocom.be/ oder http://www.pdv.nl/. Die Vorschriften aus der Liste mit Unterschieden sind integral zu befolgen. Die Vorschriften aus der Liste mit Unterschieden sind integral zu befolgen. Das strengste Verfahren wird jeweils von der entgegennehmenden Partei festgelegt. Die Organisationen arbeiten daraufhin, eine einheitliche Bewertung und Einordnung in Bezug auf jene Substanzen zu erreichen.

In diesem Rahmen sind folgende Substanzen inzwischen erneut bewertet worden:
- Dung
- Düngemittel und/oder Bodenverbesserer pflanzlichen Ursprungs mit Dung
Bei allen Teilnehmern wurde jene in Kategorie 1 eingeordnet. Die Substanzen sind als aus der Liste mit Unterschieden entfernt worden.

Verbrennungsschlacke wird auf die Liste mit Unterschieden gesetzt. Qualimat und OVOCOM haben das Material in Kategorie 3B eingeordnet, bei QS und PDV wurde es in Kategorie 1 eingestuft. Die Liste mit Unterschieden können Sie unter diesem diesem Link finden.


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