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11/02/2009

GMP+ und QS


Bestimmt für: nach GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen und Zertifizierungsstellen

Es liegen bei manchen GMP+-Handelsunternehmen Unklarheiten darüber vor, ob man zur Belieferung von QS-Unternehmen QS-Teilnehmer zu sein hat. QS hat wissen lassen, dass dies nicht in allen Fällen erforderlich ist. Eine Anmeldung in der QS-Datenbank ist ausschließlich für GMP+-zertifizierte Hersteller von Mischfuttermitteln, Vormischungen und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen verpflichtet, die die gegenseitige Auditanerkennung zwischen QS und PDV nutzen.

Manchen GMP+-Unternehmen (z. B. Händlern) ist es unklar, ob sie am QS-System teilnehmen müssen oder nicht, wenn sie QS-Teilnehmer mit ihren Futtermitteln beliefern möchten.

Die Systemteilnahme auf der Grundlage eines GMP+-Zertifikats ist für Hersteller von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, Vormischungen und Mischfuttermitteln verpflichtet (GMP+ B1-zertifizierte Unternehmen), welche Stufen aus der QS-Kette beliefern möchten. Für Handelsunternehmen mit einem GMP+ B2 oder GMP+ B3-Zertifikat ist diese Teilnahme oder Registrierung jedoch derzeit nicht verpflichtet, da QS das Zertifikat anerkennt. Nähere Informationen zu diesem Thema lassen sich einem entsprechenden QS-Dokument entnehmen (Link).

Es wird angestrebt, möglichst schnell zu einer vollständigen Austauschbarkeit auf Systemebene zu gelangen. Wegen der unterschiedlichen Struktur beider Systeme gestaltet sich dies jedoch nicht einfach. Die diesbezüglichen Gespräche verlaufen übrigens in einer guten und konstruktiven Atmosphäre. Es besteht die Hoffnung, dass in Kürze ein nächster Schritt in Richtung einer vollständigen Austauschbarkeit gemacht werden kann.


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