GMP+ C1
Es sind einige allgemeine Änderungen vorgenommen worden und es wurde die Bezeichnung „befristete Zulassung" für neue GMP+-Unternehmen hinzugefügt.
GMP+ C2
Das Dokument ist stark vereinfacht worden und es wurden einige allgemeine Änderungen vorgenommen. Außerdem wurden Anpassungen durchgeführt, die es dem PDV ermöglichen, seine Aufsichtsaufgaben besser durchzuführen.
GMP+ C3
In das Dokument sind die ab dem 01.01.2009 geltenden Auditzeiten aufgenommen worden. Außerdem wurde die Tabelle mit Auditzeiten um unter anderem die Zeiten und Anforderungen in Bezug auf den neuen GMP+-Standard B3.2 erweitert. In den Tabellen mit den Auditzeiten sind in der letzten Spalte etwaige Bemerkungen in Bezug auf die jeweiligen Auditzeiten aufgenommen worden. Für den neuen GMP+-Standard B3.2 ist außerdem eine getrennte Matrixzertifizierungsregelung erstellt worden.
Auch wurde die Bezeichnung „befristete Zulassung" hinzugefügt. Zertifizierungsstellen hatten bei neuen GMP+-Unternehmen die Möglichkeit, nach einer positiven Dokumentenkontrolle ein 3-monatiges Zertifikat auszustellen. Zur Überbrückung jener 3 Monate ist jetzt die Bezeichnung „befristete Zulassung" eingeführt worden. Der Text für jene „befristete Zulassung" ist ebenfalls dem neuen C3-Dokument zu entnehmen. Während einer befristeten Zulassung darf ein Unternehmen das GMP+-Markenzeichen noch nicht verwenden.
Schließlich sind die Anforderungen an die Prüfung von Erzeugnissen durch Zertifizierungsstellen angepasst worden.
Für alle vorgenommenen Änderungen verweisen wir Sie auf die besagten GMP+-Dokumente. Die Änderungen sind grau markiert.
