Außerdem wurde ein neues Erzeugnis vom Internationalen Komitee für den Straßentransport eingeordnet.
Jene Änderungen und Neueinordnungen wurden in der „Datenbank Ladungen Straßentransport" und in GMP-Anhang 14 verarbeitet, die heute zusammen mit diesem Rundschreiben auf der PDV-Website veröffentlicht werden.
Die nachfolgende Erzeugnisse sind neu eingeordnet:
- Vormischungen (in fester Form) werden in LR4 eingeordnet (nr. 40299);
- Vormischungen (in flüssiger Form) werden in LR 3B eingeordnet (nr. 30243)
- Magnetit (gemalen) wird in LR 3B eingeordnet (nr. 30244)
- Magnetit (Stein) wird in LR 4 eingeordnet (nr. 40300)
Die obigen Änderungen in Bezug auf die Datenbank Ladungen Straßentransport und GMP-Anhang 14 sind ab sofort anwendbar und verbindlich.
