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22/11/2007

Senkung des Turnus für GMP+-Audits ab 2009


Bestimmt für: GMP+-Teilnehmer und Zertifizierungsstellen

Auf Empfehlung des Centraal College van Deskundigen Diervoedersector (CCvDD) hat der PDV-Vorstand am 7. November 2007 beschlossen, den Auditturnus zu harmonisieren. Für alle GMP+-Standards (außer für G4.3 und B6) wird einmal pro Jahr ein Audit durchgeführt werden. Die Senkung der Auditzahl von zwei Audits (einem angekündigten und einem unangekündigten) auf ein einziges Audit pro Jahr lässt sich angesichts des Vertrauens in die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit in der Wirtschaft und des Vertrauens in das Zertifizierungsverfahren rechtfertigen. Diese Änderung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009, sodass die Marktparteien genug Zeit haben, die erforderlichen Anpassungen in deren Planungen vorzunehmen.

Nach einem langen Auswertungsprozess hat das CCvDD beschlossen, die regulären unangekündigten Audits zu streichen. Bei nahezu alle Betriebstypen in der Futtermittelwirtschaft, die nach dem GMP+- Zertifizierungssystem von 2006 zertifiziert werden, wird jetzt noch zweimal pro Jahr ein Audit durchgeführt: ein angekündigtes und ein unangekündigtes Audit. Das unangekündigte Audit hat eine kürzere Dauer und wird an einem willkürlichen Zeitpunkt zwischen zwei angekündigten Audits durchgeführt, ohne dass dafür mit dem zu auditierenden Unternehmen ein Termin vereinbart wird. Es hat sich herausgestellt, dass sich zwischen der etwaigen Verhütung von Zwischenfällen und der Häufigkeit der Audits kein Zusammenhang feststellen lässt.

Hersteller von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen (GMP+:2006, Standard B2) außerhalb der Niederlande und niederländische Grünfutterhändler (GMP+:2006, Standard B3) bilden diesbezüglich bereits eine Ausnahme und werden nur einmal jährlich auditiert. Mit diesem CCvDD Beschluss werden jetzt alle anderen Unternehmenstypen mit jenen Unternehmen gleichgesetzt. Außerdem erfolgt damit eine Harmonisierung mit den Auditturnussen vergleichbarer Zertifizierungssysteme.

Anlässlich dieser Änderung und im Hinblick auf kürzlich festgelegte zusätzliche Auditanforderungen hinsichtlich der Produktzertifizierung hat das CCvDD eine Arbeitsgruppe gebildet, um das Zertifizierungsverfahren noch einmal gut zu evaluieren. Die Vertreter aus der Branche und Experten für Zertifizierungsverfahren werden den verpflichteten Mindestzeitaufwand und die Möglichkeit zur Durchführung von zusätzlichen Korrekturaudits analysieren. Die Arbeitsgruppe wird einen Vorschlag für etwaige Anpassungen erstellen und jenen dem CCvDD im ersten Halbjahr von 2008 vorgelegen.


Die Änderung gilt mit Wirkung vom 01.01.09.

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