Das CCvDD hat das geänderte Freigabeverfahren in Anlage E von Anhang 14 kürzlich verabschiedet. Das geänderte „Verfahren zur Zulassung von Frachträumen nach dem Transport verbotener Ladungen" ist heute auf der PDV-Website veröffentlicht worden.
Das alte Freigabeverfahren ließ sich in der Praxis kaum durchführen und war international oft nicht anwendbar. Aus diesem Grund ist ein neues Freigabeverfahren entwickelt worden. Das neue Verfahren beinhaltet, dass nach dem Transport einer verbotenen Ladung erst 5 neutrale Ladungen (keine Futtermittel) befördert werden müssen. Anschließend ist der Frachtraum zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Danach kann der Frachtraum von einem Ladungsinspektor einer nach GMP+ zertifizierten Ladeadresse (GMP-B1, -B2 oder -B3-Standort) oder einem Inspektor einer nach ISO 17020 akkreditierten Inspektionsstelle freigegeben werden.
Von der Freigabe über dieses neue Verfahren sind LR1(E)-Ladungen ausgeschlossen, die von der zuständigen Behörde freigegeben werden müssen (gemäß der EU-Gesetzgebung). Außerdem gilt für bestimmte LR1-Ladungen noch immer, dass die Freigabe ausschließlich von einem Ladungsinspektor einer nach ISO 17020 akkreditierten Inspektionsstelle vorgenommen werden darf. Siehe dazu Anhang 14, Anlage E.
Die Änderungen in GMP-Anhang 14 sind ab sofort anwendbar und mit Wirkung vom 1. Juli 2007 verbindlich.
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16/05/2007 Änderungen des Freigabeverfahrens im GMP+-Anhang 14 Bestimmt für: Futtermittel- und Transportunternehmen sowie Zertifizierungsstellen Das Verfahren zur Freigabe von Frachträumen für Futtermitteltransporte nach dem Transport einer verbotenen vorherigen Ladung wurde angepasst. Außer der Freigabe durch eine nach ISO 17020 akkreditierte Inspektionsstelle ist es nunmehr auch möglich, den Frachtraum von einem Inspektor einer nach GMP+ zertifizierten Ladeadresse inspizieren und ggf. freigeben zu lassen. Die Teilnehmer dürfen das geänderte Verfahren ab heute anwenden. » druckbare version |
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