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Futtermittelgesetzgebung

In der niederländischen Futtermittelgesetzgebung sind allgemein verbindliche Vorschriften für Betriebe festgelegt, für welche der Futtermittelverband „Productschap Diervoeder“ (PDV) gegründet worden ist.

Die Futtermittelgesetzgebung ist zum Großteil eine Umsetzung von Vorschriften, die im Rahmen der EU verabschiedet worden sind. Man nennt dies auch eine „Anordnung unter Mitverwaltung“. Die Mitverwaltungsaufgaben werden für das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (LNV) durchgeführt, das auch die Verantwortung für diese Aufgaben trägt. Darüber hinaus hat die „Productschap“ eine Reihe Vorschriften selbständig in der Futtermittelgesetzgebung festgelegt (autonome Aufgabe).

Erstellung der Futtermittelgesetzgebung

Die Futtermittelgesetzgebung in den Niederlanden wird – sowohl im Bereich der Umsetzung der EG-Gesetzgebung als bei autonomen Verbandsverordnungen – von der PDV nach Standardverfahren festgelegt.

Mitarbeiter für juristische und konzeptionelle Fragen des Futtermittelverbands erarbeiten gemeinsam einen Verordnungsentwurf. Bei der Umsetzung der EG-Gesetzgebung bilden in diesem Rahmen selbstverständlich die EG-Verordnungen den Ausgangspunkt. Der Verordnungsentwurf wird mit einem Regierungsberatungsausschuss mit Vertretern aus der Wirtschaft abgestimmt und anschließend als Entwurf im Mitteilungsanzeiger (Mededelingenblad) des niederländischen Wirtschaftsrats SER veröffentlicht. Alle Betroffenen können dann innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Ferner wird der Entwurf – mit oder ohne Änderungen – dem Verbandsvorstand zur Verabschiedung vorgelegt. Eine vom Vorstand verabschiedete Verordnung ist anschließend dem SER zur Genehmigung vorzulegen. Falls es sich um die Umsetzung einer EG-Gesetzgebung handelt, ist die Verordnung auch dem zuständigen Minister (meist dem Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Lebensmittelqualität und gegebenenfalls auch dem Minister für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport oder anderen Ministerien) zur Genehmigung vorzulegen. Nach dieser bzw. diesen Genehmigung(en) erfolgt die Veröffentlichung im Verordnungsanzeiger (Verordeningenblad) des SER, wonach die Verordnung in Kraft treten kann.

Die „Productschap“ kann zur näheren Ausfüllung ihrer Verordnungen auch von ihrem Vorstand oder Vorsitzenden Beschlüsse fassen lassen. Solche Beschlüsse bedürfen keiner Vorankündigung oder Genehmigung seitens des SER beziehungsweise des Ministers.

Im Falle nationaler technischer Vorschriften kraft Verordnung oder Beschlusses – die sich nicht aus einer EG-Vorschrift ergeben – haben die Niederlande diese zunächst der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedsstaaten (in einer Note) mitzuteilen, ehe sie in Kraft treten können. Die Kommission und die Mitgliedsstaaten prüfen, ob die Vorschriften zu keinen unzulässigen Handelshindernissen führen werden. Der zuständige Minister und der SER setzen in solch einem Fall ihre Genehmigung der Verbandsvorschrift bis zu dem Moment aus, an dem sich herausstellt, dass die Europäische Kommission keine Bedenken (mehr) gegen die vorgeschlagenen Vorschriften hat.

Die „Productschap Diervoeder“ veröffentlicht die Futtermittelgesetzgebung in den Ausgaben „Diervoederwetgeving in Nederland“ (Futtermittelgesetzgebung in den Niederlanden) und dann vor allem in:
  • Teil 1: „Algemene diervoederwetgeving“ (Allgemeine Futtermittelgesetzgebung) und
  • Teil 2: „Gemedicineerde voeders“ (Medizinierte Futtermittel).

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